Junge in Kita erstickt: Freispruch
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.07.2026 06:09
Dieser Fall aus Gelsenkirchen hatte für bundesweite Schlagzeilen gesorgt und eine Diskussion über die Aufsichtspflicht in Kindergärten ausgelöst: Ein zweijähriger Junge war in einer städtischen Kita während der Mittagsruhe erstickt. Jetzt sind die Tagesmütter freigesprochen worden.
- Keine Aufsichtspflicht verletzt
- Urteil von sechs Monaten auf Bewährung aufgehoben
Knapp fünf Jahre ist der tragische Tod eines kleinen Jungen in einer Gelsenkirchener Kita her - jetzt sind die schon verurteilten Tagesmütter wieder freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Den beiden Frauen sei keine fahrlässige Tötung vorzuwerfen. Die Anklage hatte den Tagesmüttern vorgehalten, dass der Junge noch leben würde, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen wären. Der damals zweijährige Junge war in der Mittagsruhe erstickt. Er hatte versucht, sich im Etagenbett hinzustellen. Dabei hatte er die Spanplatte der darüberliegenden Matratze hochgedrückt und seinen Kopf durch die Lücke gesteckt. Als seine Kraft nachließ, wurde sein Hals unter der Platte eingeklemmt und er erstickte.
Permanente Beaufsichtigung unnötig
Das Landgericht Essen hatte in zweiter Instanz die Tagesmütter noch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter in Hamm waren jetzt der Meinung: Eine permanente Beaufsichtigung der Kinder während der Mittagsruhe sei nicht nötig. Der Junge sei in einem geschützten Raum gewesen und habe dort in einem Bett gelegen, das in zahlreichen Kitas in Deutschland genutzt werde und extra für diesen Einsatz konzipiert gewesen sei.