Gelsenkirchen: Messerangreifer darf ausgewiesen werden
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 07:59
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der sich gegen seine Ausweisung aus Deutschland gewehrt hatte. Der Mann hatte auf dem Gelsenkirchener Bahnhofsvorplatz mit einem Messer in Tötungsabsicht auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen.
- Mann wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
- Beschluss noch nicht rechtskräftig
Der Mann, der auf dem Bahnhofsvorplatz in Gelsenkirchen vor fast zwei Jahren mit einem Messer auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen hat, darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt entschieden. Das Landgericht Essen hatte den zum Tatzeitpunkt 49 Jahre alten Mann zuvor wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Stadt Gelsenkirchen ordnete anschließend seine Ausweisung an und sprach ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von achteinhalb Jahren aus. Einen Eilantrag des Mannes gegen die Entscheidung hat das Gericht jetzt abgelehnt, da von ihm weiterhin eine Wiederholungsgefahr ausgehe. Gegen den Beschluss kann er noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen.