Böllerverbot am Roten Platz in Bottrop

Radio Emscher Lippe

Böllerverbot am Roten Platz in Bottrop

Wer heute Silvesterraketen und Böller abfeuern will, sollte sich vom Roten Platz auf dem Prosper III-Gelände in Bottrop fernhalten.

© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services
  • Ordnungsdienst kontrolliert und durchsucht
  • Strafen bis zu 50.000 Euro möglich

Die Stadt Bottrop hat auf dem Roten Platz und in Teilen des Prosperparks ein komplettes Böllerverbot verhängt. Es gilt von heute 18 Uhr bis 8 Uhr morgen früh. Wer erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen: Das Mitführen von Feuerwerk kostet bis zu 1.000 Euro, das Zünden sogar bis zu 50.000 Euro. Der Ordnungsdienst kontrolliert und darf euch auch durchsuchen, sagt die Stadt.

Grundsätzlich ist das Böllern in der Nähe von Seniorenheimen, Kirchen und Krankenhäusern verboten - auch in Gladbeck und Gelsenkirchen. Auf dem Roten Platz in Bottrop hatte es in den vergangenen Jahren teils schwere Ausschreitungen in der Silvesternacht gegeben.