Missbrauch im Heim? Urteil gegen Gelsenkirchener

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Missbrauch im Heim? Urteil gegen Gelsenkirchener

Vor dem Landgericht Essen ist ein Urteil gegen einen Gelsenkirchener gefallen. Er war wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch angeklagt.

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  • Urteil: Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten
  • Noch nicht rechtskräftig: Revision eingelegt

Mutmaßlicher Tatort war ein Heim in Gelsenkirchen. Angeklagt war ein 54-Jähriger, der als Mitarbeiter einer Fremdfirma in dem Heim für die Tablettenvergabe zuständig war. Laut Anklage soll er im Januar 2023 eine 36-jährige Heimbewohnerin an zwei aufeinanderfolgenden Abenden sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, sein Vertrauensverhältnis als Betreuer ausgenutzt zu haben. Am Mittwoch (17.12.) ist ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut einem Sprecher des Landgerichts Essen legt der Angeklagte Revision ein.